Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014 – 2020

Gemäß der Entscheidung, die während der ersten Sitzung des Begleitausschusses im Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 am 8. Juli 2015 in Görlitz getroffen wurde, werden erste Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen für reguläre Projekte am Ende des Jahres 2015 und am Anfang des Jahres 2016 durchgeführt.


Das Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020  ist ein Strukturfondsprogramm der Europäischen Union.  Ziel ist es, die Zusammenarbeit im polnisch-sächsischen Grenzraum zu vertiefen. Fördergebiete des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 sind auf deutscher Seite die Landkreise Bautzen und Görlitz und auf polnischer Seite die Unterregion Jelenia Góra und der Landkreis (Powiat) Żarski.

Gefördert werden Projekte verschiedener Bereiche, u. a. zu Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes und zum Ausbau der Straßeninfrastruktur. Im Bereich „Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung“ werden Initiativen zwischen Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen und dem Arbeitsmarkts im Grenzgebiet gefördert. Dazu steht im Kooperationsprogramm: „Zur Stärkung der Zusammenarbeit werden Maßnahmen dienen, die das Bildungssystem stärker vernetzen und die Anforderungen des Arbeitsmarktes aufgreifen. Notwendige Voraussetzung der Zusammenarbeit sind die Überwindung der Sprachbarriere sowie die Erweiterung interkultureller Kompetenzen. Daher sollte ein wichtiger Teil jeder Bildungsstufe (darunter frühkindliche Bildung) das Erlernen der Nachbarsprache sein.“  Für diesen Bereich sind insgesamt 10,14 Mill. Euro eingeplant, im Rahmen des ersten Aufrufs werden davon 4 Mill. Euro bereit gestellt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Programmgrundsätze erfüllt sind. Letztere sind in einem Programmdokument beschrieben, dass von der Europäischen Kommission am 11. Juni 2015 genehmigt wurde.

Detaillierte Informationen zu förderfähigen Institutionen sowie zu den im Programm geförderten Maßnahmen sind der Programmhomepage – www.plsn.eu zu entnehmen. Dort werden in Kürze auch Dokumente veröffentlicht, die für eine ordnungsgemäße Erstellung des Projektantrags wesentlich sind. Außerdem gibt es Informationen zu geplanten Informationsveranstaltungen des Gemeinsamen Sekretariats. Potentielle Antragsteller sind darüber hinaus angehalten Gespräche mit den potentiellen Partnern über die gemeinsamen Projekte zu führen und die Projektideen mit den Mitarbeitern des Gemeinsamen Sekretariats zu beraten.

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