Einstellung polnischer/tschechischer Muttersprachler/innen in der Kita?

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Wie dies gehen kann, diese Frage scheint ein „Dauerbrenner“ bei Kitas zu sein, die nachbarsprachige Bildungsangebote unterbreiten und im Idealfall dabei immersiv arbeiten wollen. In der LaNa erreichen uns dazu immer wieder entsprechende Anfragen. In der novellierten SächsQualiVO, die seit vergangenem Herbst in Kraft ist, sind nun explizit drei Wege aufgezeigt, die für die Einstellung von muttersprachlichem Personal geprüft und genutzt werden können:

  • die Passfähigkeit der Qualifikation entsprechend der Vorgaben der SächsQualiVO §1 im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens für die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse,
  • die Einzelfallprüfung im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens entspr. §29 Absatz 2 des Landesjugendhilfegesetzes und
  • die berufsbegleitende Weiterbildung nach SächsQualiVO §5a (für polnische/tschechische Muttersprachler/innen mit pädagogischem Hochschulabschluss z. B. die berufsbegleitende Weiterbildung nach der VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik).

Und auch in Sachen Anerkennungsverfahren gibt es gute Neuigkeiten: Seit Dezember 2016 gibt es die Möglichkeit einen Anerkennungszuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu beantragen. Dies betrifft u. a. auch alle die Muttersprachler/innen mit Hochschulabschluss, die die staatliche Anerkennung z. B. als Kindheitspädagoge/in anstreben.

Polnischen bzw. tschechischen Muttersprachler/innen, die in Sachsen als pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten wollen, wird iq_IBASempfohlen zunächst einen individuellen Beratungstermin bei der Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten sie – auf ihre konkrete Situation zugeschnitten – alle erforderlichen Informationen zum für sie geeigneten Weg zur Arbeit in einer Kita.

Ausführliche Informationen sowie Ansprechpartner für die Beratung haben wir auf www.nachbarsprachen-sachsen.eu in der Rubrik „Für Kitas“ für Sie zusammengestellt.

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