Auch wenn Corona aktuell grenzüberschreitende deutsch-polnische Kita-Begegnungen unmöglich macht: Es gibt eine Zeit danach – und für diese haben DPJW und LaNa für Sie daran gearbeitet die Förderbedingungen weiter zu optimieren.
Förderfähig sind nun auch Verpflegungskosten sowie Sprachmittler für die Reise ins Nachbarland. Doch nicht nur das, entstanden ist auch ein einfaches Antragsformular, das Sie nun sehr unkompliziert Schritt für Schritt durch die Antragsstellung führt.
Bei dem Förderprogramm „Kind trifft dziecko“ handelt es sich um eine Förderrichtlinie des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), die sächsischen Kitas einen Zuschuss von bis zu 1000€ für folgende Angebote ermöglicht:
- deutsch-polnische Begegnungen
- fachlicher Austausch, Planungstreffen deutscher und polnischer Pädagogen/-innen
- Kennenlernen des Nachbarlandes Polen und der Nachbarsprache Polnisch mit den Kindern
- Produkte“ von Kinderbegegnungen (z.B. Publikationen, Ausstellungen, Spiele zur Unterstützung der Zweisprachigkeit, gemeinsame Auftritte von Kindern etc.)
Zentral für die Förderung ist dabei die grenzüberschreitende Begegnung der Kinder oder /und der Pädagogen/innen aus beiden Ländern.
Für die Abwicklung der Förderung von der Antragstellung bis zur Abwicklung hat das DPJW die Sächsische Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung beauftragt. Die Antragstellung dazu ist formlos möglich und muss Angaben zum polnischen Partner, eine Beschreibung der Inhalte der geplanten Aktivitäten für beteiligte Kinder, Eltern, Erzieher/-innen und Pädagogen/-innen sowie einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten. BRANDNEU (und als mögliche Alternative zum formlosen Antrag) gibt es ab sofort auch ein einfaches Antragsformular, welches die Antragsteller Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte der Antragstellung führt. In diesem können alle Punkte gleich angekreuzt oder ausgefüllt werden
Über dieses Programm „Kind trifft dziecko“ können Sie entweder Fahrtkosten zu Ihrem polnischen Partner oder Programmkosten für den Begegnungstag abrechnen. Für beide Abrechnungspositionen sind neue Möglichkeiten hinzugekommen:
- Bei der Abrechnung von Programmkosten (wie Honorare, Verbrauchsmaterialien etc.) können nun auch Verpflegungskosten für Catering oder Lebensmitteleinkäufe für die Partnerkita abgerechnet werden
- Bei der Abrechnung von Fahrten ins Nachbarland ist es jetzt auch möglich, Kosten für Sprachmittler mit abzurechnen.
Wir freuen uns sehr, dass dieses wunderbare Förderprogramm damit noch mehr auf die Bedarfe der Kita-Praxis im sächsisch-polnischen Grenzraum reagiert.
Zögern Sie nicht sich bei weiteren Fragen an die Landesstelle Nachbarsprachen zu wenden, die Sie gern von der Antragstellung bis zur Abrechnung begleitet:
Sächsische Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung (LaNa)
Bahnhofstraße 24 | 02826 Görlitz
Telefon: 03581 663 9307 | Telefax: 03581 663 69307
E-Mail: nachbarsprachen.sachsen@kreis-gr.de
Internet: www.nachbarsprachen-sachsen.eu