Sächsische Staatskanzlei fördert grenzübergreifende Zusammenarbeit

Frohe Botschaft auch für alle sächsischen Kitas, die sächsisch-polnische bzw. sächsisch-tschechische Kita-Aktivitäten durchführen wollen und dafür eine passende Finanzierung suchen: Der Freistaat Sachsen hat die Förderbedingungen für Vorhaben, die die internationale Zusammenarbeit stärken, verbessert: Seit 28.02.2019 gilt die neue Fassung der RL Internationale Zusammenarbeit.

Für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, die das Ziel haben, Kontakte in den Euroregionen im Grenzraum zur Republik Polen und der Tschechischen Republik zu initiieren, zu pflegen und zu intensivieren, ist Teil 1 der Richtlinie relevant. Gefördert werden können Projekte bis zu einer Höhe von 4.000€. Auch der Fördersatz wurde angehoben, eine Zuwendung bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben ist nun möglich. Erhöht wurden darüber hinaus die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Honorarsätze. Nicht zuletzt muss nicht mehr in Vorkasse gegangen werden: Auf Basis der Sächsischen Haushaltsordnung können die bewilligten Mittel nun zwei Monate vor deren Verausgabung abgerufen werden.

Ansprechpartnerin für das Förderverfahren ist die Landesdirektion Sachsen.

Eine Antragstellung ist bis mindestens 2 Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens möglich. Also auf geht’s – nutzen Sie diese Möglichkeit für Ihre grenzüberschreitende Bildungsarbeit in den Kitas!

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